Siehe auch
Ehrenordnung
SV Großhabersdorf e.V.
In der am 11.10.2021 vom Vereinsausschuss beschlossenen Fassung
Inhalt
- § 1 Grundsätze
- § 2 Ehrungen
- § 3 Voraussetzungen der Ehrungen
- § 4 Antragsverfahren
- § 5 Zuständigkeit
- § 6 Verleihung der Ehrung
- § 7 Erfassung
- § 8 Ehrungen durch Fachverbände
- § 9 Weitere Regelungen
- § 10 Inkrafttreten
§ 1 Grundsätze
Der SV Großhabersdorf e.V. würdigt Verdienste sowie langjährige Mitgliedschaften seiner Mitglieder und ihm nahestehender Persönlichkeiten durch besondere Ehrungen.
§ 2 Ehrungen
Ehrungen erfolgen durch Verleihung:
- einer Anerkennungsurkunde
- der Ehrennadel in Bronze
- der Ehrennadel in Silber
- der Ehrennadel in Gold
- der Ehrenmitgliedschaft
- des Titels des Ehrenvorsitzenden
§ 3 Voraussetzungen der Ehrungen
Anerkennungsurkunde
Personen oder Gruppen, die eine Sportart oder ein Projekt für den Verein in vorbildlicher Weise fördern oder herausragende Leistungen erbringen, erhalten eine Anerkennungsurkunde.
Ehrennadel mit Ehrenurkunde
Für langjährige Treue, dauerhaften Einsatz im Sportbetrieb oder ehrenamtliche Verantwortung werden Ehrennadeln in Bronze, Silber oder Gold verliehen.
Der Verein sieht von einer Ehrung ab, wenn eine Ehrung durch einen Verband erfolgt.
Richtwerte für Ehrungen (in Jahren):
| Ehrung | Ehrenamtliche Funktionäre / Übungsleiter | Sportler im Wettbewerb | Mitgliedschaft |
|---|---|---|---|
| Bronze | 10 | 15 | 25 |
| Silber | 15 | 20 | 40 |
| Gold | 20 | 30 | 50 |
| Ehrenteller Silber | – | – | 60 |
| Ehrenteller Gold | – | – | 70 |
Anrechnung der Zeiträume:
Beginn ab dem 18. Lebensjahr. Höhere Ehrungen setzen in der Regel niedrigere voraus.
Ehrenmitgliedschaft
Mitglieder und Personen ohne Vereinszugehörigkeit können wegen besonderer Verdienste zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
Maßstäbe:
- Vertretung der Vereinsinteressen in der Öffentlichkeit
- aktive Teilnahme am Vereinsgeschehen
- abteilungsübergreifendes Engagement
- langjähriger Einsatz für Sportbetrieb, Veranstaltungen, Bau und Erhalt der Anlagen
In der Regel nicht vor dem 60. Lebensjahr.
Ehrenmitglieder sind vom Hauptbeitrag befreit.
Ehrenvorsitzender
Zum Ehrenvorsitzenden kann ernannt werden, wer:
- mindestens 10 Jahre 1. Vorsitzender war
- besondere Verdienste um Verein und Sportförderung vorweisen kann
Ehrenvorsitzende sind vom Hauptbeitrag befreit.
§ 4 Antragsverfahren
Antragsberechtigt sind:
- der Hauptausschuss
- der Vorstand
- die Abteilungsleitungen
Ehrungsanträge mit Begründung müssen mindestens 6 Wochen vor dem Ehrungstermin beim 1. Vorsitzenden eingereicht werden.
§ 5 Zuständigkeit
Über die Ehrung entscheidet der Vorstand des Vereins.
§ 6 Verleihung der Ehrung
Ehrungen sollen möglichst im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung oder in einem anderen würdigen Rahmen verliehen werden.
§ 7 Erfassung
Über die Verleihung wird ein Besitzzeugnis ausgestellt.
Ehrungen werden vom Schriftführer in einer Ehrenliste erfasst.
§ 8 Ehrungen durch Fachverbände
Ehrungen durch Fachverbände oder den Bayerischen Landessportverband sind gemäß deren Bestimmungen zu beantragen.
Verantwortlich: Abteilungsleiter.
§ 9 Weitere Regelungen
Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder werden zum 70., 75., 80., 85., … Geburtstag besucht und erhalten ein Präsent.
Geburtstage
Jedes Mitglied erhält ab dem 70. Geburtstag eine Geburtstagskarte oder persönliche Glückwünsche.
Abteilungen entscheiden über ein kleines Präsent im Rahmen ihres Budgets.
Ist ein Mitglied nicht mehr aktiv, stimmt sich der Vorstand mit früheren Abteilungen ab.
Erkrankungen und Unfälle
Bei schweren Erkrankungen oder Unfällen werden Mitglieder besucht und erhalten eine Aufmerksamkeit.
Sterbefälle
Verstorbene Mitglieder erhalten eine Beileidskarte und auf Wunsch eine Grabrede.
§ 10 Inkrafttreten
Die Ehrenordnung wurde am 11.10.2021 durch den Vereinsvorstand beschlossen und tritt am selben Tag in Kraft.
