Siehe auch
Beitragsordnung
SV Großhabersdorf e.V.
In der am 29.10.2021 von der Mitgliederversammlung beschlossenen Fassung
Inhalt
- §1 Mitgliedsbeiträge und Gebühren
- §2 Zahlung des Mitgliedsbeitrages
- §3 Inkrafttreten
- Anhang: Abteilungsbeiträge
§1 Mitgliedsbeiträge und Gebühren
(1) Mitgliedsbeiträge
| Mitgliedsart | Altersbereich | Beitrag | Weitere Ergänzungen |
|---|---|---|---|
| Männer | ab 18 Jahre | 80 € | |
| Frauen | ab 18 Jahre | 60 € (2022), 80 € (ab 2023) | |
| Jugendliche | 0–18 Jahre | 50 € | Mit Erreichen des 18. Lebensjahres wird automatisch im folgenden Jahr der gültige Erwachsenenbeitrag eingezogen. |
| Familien | – | 140 € (2022), 160 € (ab 2023) | Eltern + Kinder bis 18 Jahre. Pro Kind +5 €. |
| Rentner | – | 50 € | Umstellung nur durch amtlichen Nachweis, keine automatische Anpassung. |
| Passiv | – | 50 € | Fördermitglieder ohne aktive Teilnahme. |
Kinder, die das 18. Lebensjahr erreichen und sich in Ausbildung befinden, können durch Vorlage eines Ausbildungsnachweises weiterhin den Jugend- oder Familienbeitrag erhalten.
Nachweis muss bis 31. Oktober vorliegen, sonst automatische Umstellung auf Erwachsenenbeitrag.
(2) Zusätzliche Gebühren
| Art | Häufigkeit | Betrag | siehe |
|---|---|---|---|
| Aufnahmegebühr | einmalig | 15 € | |
| Aufwandspauschale Zahlungsarten (Überweisung, Bar) | jährlich | 10 € | §2 (2) |
| Aufwandspauschale bei nicht oder nicht rechtzeitig gezahlten Beiträgen | pro Vorfall | 10 € | §2 (3) |
§2 Zahlung des Mitgliedsbeitrages
(1) Stichtag zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages
Der Mitgliedsbeitrag wird jedes Jahr zum 15. Januar per Lastschrift eingezogen (sofern die Satzung nichts anderes bestimmt).
Überweisungen und Barzahlungen müssen ebenfalls bis zu diesem Datum eingehen (maßgeblich ist das Buchungsdatum).
(2) Zahlungsarten
Mitgliedsbeiträge können gezahlt werden durch:
- Lastschrift
- Überweisung
- Barzahlung beim Kassenwart
(a) Aufwandspauschale bestimmter Zahlungsarten
Für Überweisung oder Barzahlung entsteht zusätzlicher Aufwand.
Daher erhöht sich der Mitgliedsbeitrag um die jährliche Aufwandspauschale (durch Vorstandsbeschluss festgelegt).
(3) Nicht oder nicht rechtzeitig geleistete Mitgliedsbeiträge
Kann die Lastschrift nicht ausgeführt werden, werden dem Mitglied die entstandenen Kosten als Aufwandspauschale berechnet:
- Rücklastschriftgebühren
- Telefonkosten
- Meldeamtsrecherchen
- Portokosten
Mindestens eine Aufwandspauschale pro Vorfall.
Höhe wird durch Vorstandsbeschluss festgelegt.
§3 Inkrafttreten
Die Beitragsordnung wurde am 29.10.2021 durch die Mitgliederversammlung beschlossen.
Anhang zur Information
Abteilungsbeiträge
Die Abteilungsbeiträge werden von den Abteilungen festgelegt und sind nicht zustimmungspflichtig durch die Mitgliederversammlung.
(1) Abteilungen ohne zusätzliche Beiträge
Keine zusätzlichen Beiträge in:
- Dart
- Gymnastik
- Karate
- Laufen
- Tischtennis
(2) Fußball
Alle aktiven Spieler zahlen ab dem 18. Lebensjahr einen jährlichen Beitrag von 50 €.
(3) Tennis
| Mitgliedsart | Altersbereich | Beitrag | Weitere Ergänzungen |
|---|---|---|---|
| Einzelperson | 0–14 Jahre | 40 € | Kinder mit 2 Eltern als Mitglieder: 0 €; Kinder mit 1 Elternteil als Mitglied: 20 € |
| Einzelperson | 15–18 Jahre | 60 € | |
| Einzelperson | ab 18 Jahre | 125 € | |
| Ehepaare | – | 185 € | |
| Passiv | – | 50 € | Mindestbeitrag |
