Mitgliedsbeiträge


Beitragssätze ab 1.1.2023

beschlossen auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 29.10.2021

Allgemein

WerBeitragWeitere Informationen
Volljährige Mitglieder80€ 
Kinder/Jugendliche50€bis 18 Jahre
(*) Mit Erreichung des 18 Lebensjahres wird automatisch im folgenden Jahr der jeweils gültige Beitrag für Erwachsene eingezogen.
Familien160€Eltern und deren Kinder bis 18 Jahre (*)
Pro Kind erhöht sich der Beitrag um 5€
Rentner50€Ab 65 Jahren. Eine vorzeitige Umstellung auf den Beitrag Rentner kann nur durch Einreichung von amtlichen Nachweisen erfolgen.
Passive Mitglieder50€Mitglieder, die in keiner Abteilung aktiv sind

(*) Kinder die das 18. Lebensjahr erreichen und sich in Ausbildung (Lehre, Studium, …) befinden, können sich durch Einreichen des Ausbildungsnachweises den Jugend-Beitrag oder Familien-Beitrag erhalten. Hierbei besteht eine Bringschuld des Mitgliedes. Wenn nicht rechtzeitig bis 31. Oktober ein neuer Nachweis vorliegt, wird der Beitrag automatisch auf den Erwachsenen-Beitrag umgestellt.

Zusätzliche Gebühren

ArtHäufigkeitBetrag
Aufnahmegebühr in den Vereineinmalig15€
Aufwandspauschale Zahlungsarten (Überweisung, Bar)Jährlich10€
Aufwandspauschale für nicht oder nicht rechtzeitig gezahlte MitgliedsbeiträgeEinmalig pro Vorfall10€

Abteilungsbeiträge

AbteilungBeitragErklärung
Fußball50€Alle aktiven Mitglieder der Abteilung (ab 18 Jahren)
Gymnastikkeiner
Karatekeiner 
Laufenkeiner 
TennisNormaler Beitrag
0-14 Jahre 40€;
15-18 Jahre 60€;
18+ Jahre 125€
Ausnahmen
– Kinder mit 2 Eltern als Mitglieder 0-14 Jahre 0€
– Kinder mit 1 Elternteil als Mitglied 0-14 Jahre 20€
Ehepaare – 185€
Passiv – min. halber normaler Beitrag
 Zu beachten: Auch im Jahr des Eintritts wird der volle Beitrag für Tennismitglieder fällig.  
Tischtenniskeiner 

Fälligkeit und Zahlungsweise

Sämtliche Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag, dessen Höhe und Fälligkeit von der Mitgliederversammlung bestimmt wird.
Der Beitrag ist am 15. November für das folgende Jahr zu entrichten.

Wer kann Mitglied im Verein werden?

Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet die Vorstandschaft.

Was ist in den Mitgliedsbeiträgen auch noch enthalten?

In den Mitgliedsbeiträgen sind die Beiträge für die Sportversicherung des Bayerischen Landessportverbandes e.V., den jeweiligen Sportfachverbänden und der Verwaltungsberufsgenossenschaft enthalten.