Beendigung der Mitgliedschaft


Die Satzung sieht folgende Regelungen für einen Vereinsaustritt vor.

  • Die Mitgliedschaft endet:
    • mit dem Tod eines Mitglieds
    • durch freiwilligen Austritt
    • durch Ausschluss aus dem Verein.
  • Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung (möglich per Brief, E-Mail, Kontaktformular) gegenüber dem Vorstand. Er ist nur zum Schlusse eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig.
  • Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn
    • es gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat,
    • es seiner Beitragspflicht länger als ein Jahr nicht nachgekommen ist.

Bei Nichtbezahlung des Beitrages erhält das Mitglied eine schriftliche Mahnung bis zum 15. Januar des Folgejahres. Dann kann die Vorstandschaft bis zum 31. Januar durch Beschluss den Ausschluss beschließen. Dem Mitglied ist der Ausschluss schriftlich mitzuteilen. Gegen den Ausschließungsbeschluss des Vorstandes steht dem Mitglied das Recht auf Berufung an die Mitgliederversammlung zu. Die Berufung muss innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang des Ausschließungsbeschlusses, schriftlich beim Vorstand eingelegt werden. Über die Berufung entscheidet die reguläre Jahreshauptversammlung des Vereins. Macht das Mitglied von seinem Recht auf Berufung keinen Gebrauch, gilt die Mitgliedschaft als beendet.

Für eine schnellstmögliche Bearbeitung können sie zur Kündigung auch dieses Formular benutzen. Bitte bei einem Kind auch dessen Namen im Nachrichtentext angeben.

    Michael Schunke

    Michael Schunke

    Schriftführer
    Ansprechpartner für – Vereins-Website – Facebook Seite / Aushänge Schaukästen / Anzeigen im Gemeindeblatt – Vereins-Marketing – MitgliederverwaltungDatenschutz im Verein – Hygienebeauftragter Abteilung Tischtennis – Training der Tischtennis-Jugend Telefon: +49 (9105) 208771 Adresse Weinbergstr. 18 90613 Großhabersdorfsiehe auch Kontakt-Formular